Mitte 2009 gründete sich in Verden die Projektgruppe Allerhaus und machte sich Gedanken über ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Angestrebt wurde und wird ein Projekt, welches eine gemeinschaftliche Lebenskultur mit individuellen Wohneinheiten verknüpft, besonders für Menschen mit geringem Einkommen, die sonst keine Möglichkeit fänden, ihr Zusammenleben individuell in einer Hausgemeinschaft zu gestalten.
In der Cluventalstsraße, nahe der Verdener Innenstadt, fanden wir schließlich ein passendes Haus mit Garten, um diese Idee Wirklichkeit werden zu lassen. Der dortige Altbau mit zurzeit 12 Wohnungen wird nun rollstuhlgerecht und ökologisch saniert.
Es sind noch Wohnungen frei und wir freuen uns, wenn Sie uns bei Interesse ansprechen.
Projekt Allerhaus
Häufig gestellte Fragen zum Wohnprojekt AllerHaus
1) Wie kam es zum Projekt AllerHaus?
Im Januar 2009 trafen sich die Frauen einer Verdener Frauenrunde zu einem Vortrag
Anders wohnen - als geWohnt, mit der Referentin Karin Ammon, die
schon einige Wohnprojekte betreut hat. Leider verstarb Karin Ammon bevor das Projekt AllerHaus auch für sie zum Einzug bereit stand. Nach diesem Abend traten einige Frauen an die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Verden, Rosemarie Guhl, heran mit dem Wunsch,
sich ausführlicher mit der Realisation eines gemeinsamen Wohnprojekts zu befassen.
Es wurden im Verlauf der folgenden Monate unterschiedliche Wohnprojekte in
Nachbarstädten besucht, um sich ein Bild zu machen und die dort Wohnenden nach
ihren Erfahrungen anhand eines selbst entwickelten Fragebogens befragt.
Die Stadt Verden bot der Gruppe den Standort Cluventalstraße an und dort entwickelt
sich das Projekt AllerHaus seit Anfang 2010.
2) Wo liegt die Cluventalstraße?
Die Cluventalstraße liegt zentral zwei Straßen hinter dem Bahnhof in Richtung
Innenstadt. Bis zum Bahnhof bzw. Busbahnhof, zum Einkaufscenter, zum Kino und der
Verdener Stadthalle sind es etwa fünf Minuten zu Fuß. Um in die Innenstadt mit
Fußgängerzone zu gelangen, werden ca. zehn Minuten Fußweg benötigt. Verschiedene
Arztpraxen, Schulen und ein Kindergarten befinden sich in unmittelbarer Nähe.
3) Was ist unter dem Wohnprojekt AllerHaus zu verstehen?
Das AllerHaus ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Frauen, Männern und Kindern
unterschiedlichen Alters, die gemeinsam und nachbarschaftlich leben wollen. Die
BewohnerInnen werden gemeinsam und doch eigenständig wohnen, sich gegenseitig
unterstützen und einen Ort der Begegnung schaffen.
Jede Person, Familie oder Lebensgemeinschaft hat eine
eigene abgeschlossene Wohnung.
Es gibt eine Gemeinschaftswohnung mit Küchenzeile. Diese Wohnung wird der
Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens sein, um sich zu treffen, Vereinsabende
abzuhalten oder einfach gesellig beieinander zu sein. Dort wird auch ein Gästezimmer mit Bad wird zur Verfügung stehen, damit Übernachtungen von
BesucherInnen möglich sind.
Die Einrichtung des Gemeinschaftsraums übernehmen die BewohnerInnen gemeinsam.
Ein großer Garten lädt zum Verweilen ein und gibt auch den GartenfreundInnen Gelegenheit,
sich einzubringen.
Das AllerHaus ist ein selbstverwaltetes Projekt. Alle Fragen des Zusammenlebens,
anfallende Hausverwaltungstätigkeiten und Aktivitäten werden in der
Hausgemeinschaft besprochen und eigenverantwortlich gestaltet.
Die Gruppe kümmert sich im Krankheitsfall in unterschiedlicher Form um erkrankte oder
hilfebedürftige Mitwohnende, eine intensive Krankenpflege kann jedoch nicht geleistet werden.
Dazu bedarf es der Hilfe von außen.
.
Das Projekt AllerHaus zeichnet sich in mehrfacher Hinsicht aus:
4) Wie viele Wohnungen gibt es?
DAs Haus in der Cluventalstraße beinhaltet elf Wohnungen unterschiedlicher Größe.
Eine weitere Wohnung wird zum Gemeinschaftsraum ausgebaut.
5) Wie sind die Wohnungen ausgestattet?
Alle Wohnungen sind rollstuhlgerecht. Es gibt ebenerdige Duschen.
Die Küchen müssen selbst eingerichtet werden.
Die Wohnzimmer werden sog. Französische Balkone mit einer bodentiefen Balkontür
haben.Der Garten gehört zu allen Wohnungen und soll in Gemeinsamkeit gestaltet und gepflegt
werden.Es wird mehrere Parkplätze geben.
6) Was muss ich tun, um eine Wohnung zu bekommen?
Dazu ist es nötig, Mitglied im Verein AllerHaus zu werden. Er ist die MieterInnenvertretung
gegenüber der Genossenschaft AllerWohnen. Eine Mitgliedschaft kostet für Mitwohnende
60,00 € im Jahr (vgl. Vereinssatzung).
Es müssen Genossenschaftsanteile erworben werden. Diese betragen 200,00 €/m². Das heißt z.B. für eine 50m² große Wohneinheit 10.000,00 €. Ist die Wohnung größer oder kleiner
als 50 m², erhöht bzw. vermindert sich die Einlage entsprechend. Wer die
Einlage nicht in voller Höhe erbringen kann, ist darauf angewiesen, dass andere
MitbewohnerInnen eine höhere Einlage erbringen oder Förderer des
Projekts eine Genossenschaftseinlage tätigen, ohne selbst dort zu wohnen. Für diese
Genossenschaftsanteile „nicht wohnversorgter Mitglieder“ wird eine Verzinsung von 3%
gezahlt. Diese Verzinsung wird von denjenigen MieterInnen zusätzlich zur Miete aufgebracht, die nur die Mindestgenossenschaftseinlage von 1.000 € tragen können. Für eine
50 m²-Wohnung wären das z.B. 27,50 € pro Monat.
Die Genossenschaftseinlage verbleibt im Eigentum der MieterIn. Sie ist vererbbar und
wird - wie im Genossenschaftsgesetz geregelt - zwei Jahre nach Auszug oder Kündigung
ausgezahlt (vgl. Genossenschaftssatzung). Die Genossenschaftseinlagen der Mitwohnenden werden inflationsverzinst.
7) Wer entscheidet über mein Wohnungsgesuch?
Der Verein AllerHaus hat das Vorschlagsrecht für Mitwohnende. Die Hausgemeinschaft
entscheidet zusammen mit den Wohnungssuchenden, wer ins Haus einzieht. InteressentInnen werden gebeten an den monatlichen Treffen und an Kennenlerntagen teilzunehmen.
8) Mit wem mache ich den Mietvertrag?
Der Mietvertrag wird mit der Genossenschaft AllerWohnen geschlossen. Mit der
Genossenschaft werden auch die Nebenkosten abgerechnet. In der jeweiligen Kaltmiete
ist auch der Kaltmietanteil für die Gemeinschaftswohnung enthalten.
9) Welche Kosten fallen an?
Damit das Objekt unter anderem auch von Menschen mit geringen Einkünften bewohnt
werden kann, sind die Wohnungsgrößen an den Vorgaben der Sozialbehörde bemessen:
Das bedeutet zur Zeit für eine Person 50 m²,
für zwei Personen 60 m² und
für drei Personen 75 m².
Für Familien mit mehreren Kindern sind auch andere Größenordnungen möglich.
Die Wohnungsgrößen bedeuten aber nicht, dass z.B. eine 60 m² Wohnung auch von 2 Personen bewohnt werden muss. Sie kann auch von einer Person bewohnt werden.
Da das Haus sehr gut gedämmt wird, fallen äußerst geringe Heizkosten an.
Wir rechnen bei einer Wohnungsgröße von 60 m² mit ca. 10,00 € Heizkosten im Monat. Die
Nebenkosten enthalten Abschlagzahlungen für die Heizkosten, die Müllabfuhr sowie alle
anderen umlagefähigen Kosten. Die individuellen Verbräuche (Strom und Warmwasser)
werden gesondert nachgewiesen und abgerechnet.
So könnten Ihre monatlichen Kosten aussehen:
Beispielrechnung
Wohnung
50 qm
60 qm
70 qm
1 Pers.
1 Pers.
2 Pers.
2 Pers.
3 Pers.
Kaltmiete, inkl. Gemeinschaftswohung
330 €
396 €
396 €
462 €
462 €
Heizung, Wasser, Müll, je nach Personenzahl und persönlichem Verbrauch geschätzt
ca. 25 €
ca. 27 €
ca. 42 €
ca. 44 €
ca. 59 €
Strom, Warmwasser nach Verbrauch zusätzlich, geschätzt
ca. 40 €
ca. 40 €
ca. 45 €
ca. 45 €
ca. 50 €
Vereinsbeitrag AllerHaus
5 €
5 €
10 €
10 €
15 €
eventuell Umlage Betriebskosten Gemeinschaftwohnung
(wenn der Verein sie nicht tragen kann)5 €
5 €
5 €
5 €
5 €
Summe
405 €
473 €
498 €
567 €
597 €
Zinskosten für die Genossenschaftseinlage, falls diese geliehen werden muss und nicht mit eigenem Geld eingezahlt wird
25 €
30 €
30 €
35 €
35 €
Summe
430 €
503 €
528 €
601 €
631 €
10) Wer übernimmt die Kosten der Gemeinschaftswohnung?
Die Kaltmietkosten für die Gemeinschaftswohnung sind in der Miete der jeweiligen
Wohnungen enthalten.
Für die Gruppe fallen nur die Nebenkosten an. Diese muss der Verein aufbringen, etwa
durch eine Umlage oder durch die Mitgliedsbeiträge.
11) Was bedeutetet: selbstverwaltetes Wohnprojekt?
Alle Belange der Hausgemeinschaft und die Hausverwaltung werden von den Bewohnenden
selbst geregelt. Dazu gehören unter anderem die Gartenpflege, die Pflege der
Hausflächen, kleine Hausmeistertätigkeiten, die Gestaltung und Nutzung der
gemeinschaftlichen Wohnung etc.. Regelmäßige Treffen, um die Angelegenheiten des
gemeinsamen Wohnens zu besprechen, werden in der Gemeinschaftswohnung
stattfinden. Es soll in demokratischer Abstimmung im Plenum der Vereinsmitglieder
entschieden werden.
12) Wie lerne ich die Gruppe kennen?
Der offizielle Gruppentreff ist jeweils der dritte Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im
Restaurant Liekedeeler, im Ökozentrum in der Artilleriestr. 6 in Verden.
Bei gemeinsamen Aktivitäten wie z.B. Spaziergängen und Frühstückstreffen, in
Arbeitsgruppen und Arbeitseinsätzen können Sie die Gruppenmitglieder ebenfalls
kennenlernen und im Gespräch näheres über das Projekt und die Menschen erfahren.
Solche Termine erfragen Sie bitte bei der Ansprechpartnerin für die AllerHaus-Hausgemeinschaft (s.u.).
Ebenso können Sie mit einzelnen Vereinsmitgliedern oder der
Gleichstellungsbeauftragten Gesprächstermine vereinbaren.
13) Wen sprechen Sie an?
Ansprechpartnerin für die AllerHaus-Hausgemeinschaft:
Für allgemeine Informationen zum Projekt AllerHaus:
Susanne Utikal
Tel: +49 4204 68 76 05
Für die Genossenschaft und den Bauherrn:
Rosemarie Guhl
Gleichstellungsbeauftragte
Große Str. 40
27283 Verden
Tel: +49 4231 12 432
Fax: +49 4231 12 231
www.verden.de
Für den Vorstand vom Verein AllerHaus:
AllerWohnen
Ulrich Steinmeyer
Tel: 04231 957 559
www.allerwohnen.de – Allerhaus
Für eine ökologische, nachhaltige Geldanlage
Dieter Mensen, Tel: 04233 362, Email: dmensen@uni-bremen.de
Susanne Utikal, Tel: 04204 68 76 05. E-Mail susauti@gmx.de
Birgit Breuers, Tel: 04231 957 123 Email: Birgit.breuers@gmx.de
Genossenschaft AllerWohnen
Ulrich Steinmeyer
Tel: 04231 957 559